Auf Entscheidung des beim georgischen Ministerpräsidenten bestehenden
behördenübergreifenden Koordinierungsrates erlaubt Georgien seit dem 9. Juli 2020 die
uneingeschränkte Einreise den Bürgern und Personen mit einem ständigen Wohnsitz aus 18
EU-Ländern.
1) Vorbehaltlos ist zurzeit die Grenze für 5 Länder geöffnet:

  • Deutschland
  • Frankreich
  • Lettland
  • Litauen
  • Estland
    Bürger und Personen mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht aus den o. g. 5 Ländern:
  • können in Georgien für beliebigen Reisezweck einreisen;
  • sind von der 14-tägigen Quarantäne bzw. Isolierungspflicht, sowie PCR-
    Testpflicht befreit im Fall, wenn sie in Georgien aus den genannten 5 Ländern nur
    auf dem Luftweg einreisen (z.B. deutsche Staatsbürger oder Personen mit einem
    unbefristeten Aufenthaltsrecht in Deutschland – direkt aus Deutschland oder über
    Frankreich, Litauen, Lettland oder Estland);
  • unterliegen einer 14-tägigen verbindlichen Quarantäne bzw. Isolation und einem
    Corona-Test auf eigene Kosten, wenn sie in Georgien aus jedem beliebigen Land
    außer den o. g. 5 Ländern einreisen – direkt oder über ein anderes Land (z.B.
    deutsche Staatsbürger oder Personen mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht in
    Deutschland über die Niederlande, Österreich oder die Türkei);
  • sind verpflichtet, vor dem Grenzübergang ein entsprechendes elektronisches
    Formular auszufüllen (https://stopcov.ge/en/Protocol), in dem die Reisegeschichte
    der letzten 14 Tage, Daten zum Wohnort in Georgien, Kontaktinformationen etc.
    anzugeben sind. Es ist erwünscht, das genannte Formular spätestens ein Tag vor
    dem Abflug auszufüllen.
  • hat die einreisende Person sich während der letzten 14 Tage in jedem beliebigen
    Land außer Deutschland, Frankreich, Litauen, Lettland und Estland aufgehalten,
    unterliegt sie einer 14-tägigen verbindlichen Quarantäne und einem Corona-Test auf
    eigene Kosten;
  • die Reisenden aus den o. g. fünf Ländern unterliegen einem thermischen
    Screening an der Grenzkontrolle. Wird die Körpertemperatur von über 37°C
    gemessen, wird ein PCR-Test durchgeführt. Sollte der Test auf das neue
    Coronavirus positiv ausfallen, unterliegen sie einem Transport zu einem
    entsprechenden Quarantäne- bzw. Behandlungsraum.

2) Unter bestimmten Vorbehalten ist die Grenze im Moment für 13 Länder eröffnet:

  • Spanien – Luxemburg
  • Polen
  • Rumänien
  • Schweden
  • Italien
  • Slowenien
  • Niederlande
  • Portugal
  • Griechenland
  • Kroatien
  • Zypern
  • Island

Bürger und Personen mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht aus den o. g. 13 Ländern:

  • können in Georgien für beliebigen Reisezweck einreisen;
  • unterliegen bei der Einreise in Georgien einer 14-tägigen verbindlichen
    Quarantäne und einem PCR-Test. Alle anfallenden Kosten werden von den
    Reisenden getragen.
  • An der georgischen Grenze ist es nicht erforderlich, Ergebnisse einer im Ausland
    durchgeführten laboratorischen Untersuchung (PCR-Test) vorzuweisen.