Im Interview sprach Dr. Khokrishvili über die einzelnen, wichtigen Punkte, die die georgischen Staatsbürger und Bürgerinnen berücksichtigen sollten: Fachliche und weitere formellen Voraussetzungen für die Beschäftigung in Deutschland nach dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, Anerkennung der erbrachten Qualifikation, Möglichkeiten zur Ausbildung und zur Weiterbildung in Deutschland, durch das Gesetz vorgesehener Zeitraum zur Arbeitsplatzsuche, usw. Dr. Khokrishvili hob hervor, dass darüber hinaus bereits die Möglichkeit zur kurzfristigen Beschäftigung für Studierende und Saisonarbeiter/innen besteht. Vor allem im Landwirtschaftsbereich besteht in Deutschland Bedarf an Saisonarbeiter/innen und Botschaft arbeitet aktiv in diese Richtung.
Botschafter von Georgien unterstrich den Punkt, dass die Staatsbürger/innen Georgiens nicht berechtigt sind, im Rahmen der Visaliberalisierung zur Arbeitsplatzsuche in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen. Personen, die beabsichtigen, in Deutschland zum Zweck der Ausbildung oder Beschäftigung einzureisen, sollten den Visumantrag im deutschen Konsulat, in Tbilissi stellen.