▪Zu den unzulässigen Wahlen in Georgiens Region Abchasien am 22.03. sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts heute (25.03.2020):

Die Bundesregierung steht fest an der Seite Georgiens in Bezug auf die Souveränität und territoriale Integrität innerhalb der international anerkannten Grenzen.

Ebenso wie unsere Partner in der EU erkennen wir weder den Verfassungs- noch den Rechtsrahmen der sogenannten „Präsidentschaftswahlen“ an, die am 22. März in der abtrünnigen georgischen Region Abchasien abgehalten wurden. Wir betrachten diese „Wahlen“ und ihr Ergebnis als illegal.

Auswärtiges Amts zu den unzulässigen Wahlen in Georgiens Region Abchasien

Zu den unzulässigen Wahlen in Georgiens Region Abchasien am 22.03. sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts heute (25.03.2020): Die Bundesregierung steht fest an der Seite Georgiens in Bezug auf die…