Ab dem 15. Juni 2022 ist jeder ausländische Staatsbürger, der die Staatsgrenze Georgiens überschreitet, von der Verpflichtung befreit, ein Dokument vorzulegen, das den vollständigen Impfverlauf oder einen negativen Ergebnis des PCR-Tests nachweist.
Ab dem 15. Juni 2022 ist jeder ausländische Staatsbürger, der die Staatsgrenze Georgiens überschreitet, von der Verpflichtung befreit, ein Dokument vorzulegen, das den vollständigen Impfverlauf oder einen negativen Ergebnis des PCR-Tests nachweist.