Auf Entscheidung des beim georgischen Ministerpräsidenten bestehenden
behördenübergreifenden Koordinierungsrates erlaubt Georgien seit dem 9. Juli 2020 die
uneingeschränkte Einreise den Bürgern und Personen mit einem ständigen Wohnsitz aus 18
EU-Ländern.
1) Vorbehaltlos ist zurzeit die Grenze für 5 Länder geöffnet:
- Deutschland
- Frankreich
- Lettland
- Litauen
- Estland
Bürger und Personen mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht aus den o. g. 5 Ländern: - können in Georgien für beliebigen Reisezweck einreisen;
- sind von der 14-tägigen Quarantäne bzw. Isolierungspflicht, sowie PCR-
Testpflicht befreit im Fall, wenn sie in Georgien aus den genannten 5 Ländern nur
auf dem Luftweg einreisen (z.B. deutsche Staatsbürger oder Personen mit einem
unbefristeten Aufenthaltsrecht in Deutschland – direkt aus Deutschland oder über
Frankreich, Litauen, Lettland oder Estland); - unterliegen einer 14-tägigen verbindlichen Quarantäne bzw. Isolation und einem
Corona-Test auf eigene Kosten, wenn sie in Georgien aus jedem beliebigen Land
außer den o. g. 5 Ländern einreisen – direkt oder über ein anderes Land (z.B.
deutsche Staatsbürger oder Personen mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht in
Deutschland über die Niederlande, Österreich oder die Türkei); - sind verpflichtet, vor dem Grenzübergang ein entsprechendes elektronisches
Formular auszufüllen (https://stopcov.ge/en/Protocol), in dem die Reisegeschichte
der letzten 14 Tage, Daten zum Wohnort in Georgien, Kontaktinformationen etc.
anzugeben sind. Es ist erwünscht, das genannte Formular spätestens ein Tag vor
dem Abflug auszufüllen. - hat die einreisende Person sich während der letzten 14 Tage in jedem beliebigen
Land außer Deutschland, Frankreich, Litauen, Lettland und Estland aufgehalten,
unterliegt sie einer 14-tägigen verbindlichen Quarantäne und einem Corona-Test auf
eigene Kosten; - die Reisenden aus den o. g. fünf Ländern unterliegen einem thermischen
Screening an der Grenzkontrolle. Wird die Körpertemperatur von über 37°C
gemessen, wird ein PCR-Test durchgeführt. Sollte der Test auf das neue
Coronavirus positiv ausfallen, unterliegen sie einem Transport zu einem
entsprechenden Quarantäne- bzw. Behandlungsraum.
2) Unter bestimmten Vorbehalten ist die Grenze im Moment für 13 Länder eröffnet:
- Spanien – Luxemburg
- Polen
- Rumänien
- Schweden
- Italien
- Slowenien
- Niederlande
- Portugal
- Griechenland
- Kroatien
- Zypern
- Island
Bürger und Personen mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht aus den o. g. 13 Ländern:
- können in Georgien für beliebigen Reisezweck einreisen;
- unterliegen bei der Einreise in Georgien einer 14-tägigen verbindlichen
Quarantäne und einem PCR-Test. Alle anfallenden Kosten werden von den
Reisenden getragen. - An der georgischen Grenze ist es nicht erforderlich, Ergebnisse einer im Ausland
durchgeführten laboratorischen Untersuchung (PCR-Test) vorzuweisen.